Reichl IT Services
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© in 1999 by Reichl IT Services, Germany. Last modifikation: 04.03.99

Allgemeine Geschäftsbedingungen

C++Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reichl IT Services, Version 2.0 D, Stand: 5. Februar 1999:

Allgemeines, Geltung

1. Reichl IT Services bedeutet Alexander Reichl, REICHL IT-Dienstleistungen, Vilshofen, Deutschland. 2. Allen Vertragsabschlüssen, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen liegen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen und für unsere Standardsoftware zusätzlich unsere Softwarelizenzvereinbarung zugrunde. Die nachfolgenden AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftraggeber oder als Auftragnehmer auftreten. 3. Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie von Reichl IT Services schriftlich bestätigt werden. 4. Abweichende Geschäftsbedingungen der Käufer und Geschäftspartner gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von Reichl IT Services. 5. Für Software einiger Lieferanten gelten besondere Bedingungen, für deren Einhaltung der Käufer selbst verantwortlich ist. 6. Mit Bekanntgabe dieser AGB verlieren alle bisherigen AGB ihre Gültigkeit.

Vertragsschluß

1. Alle Angebote sind freibleibend, insbesondere vorbehaltlich einer Lieferungsmöglichkeit, soweit Reichl IT Services nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. 2. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Reichl IT Services zustande. 3. Mündliche Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Reichl IT Services. Auf diese Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

Stornierung

1. Akzeptieren wir im Einzelfall Stornierungen, werden Stornokosten in Höhe von 5% des Nettopreises, mindestens aber 50,-- DM in Rechnung gestellt. Verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Abnahme, so sind wir berechtigt, als Schadensersatz 30% des Nettopreises zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis des geringeren Schadens vorbehalten. 2. Für die Stornierung von Buchungen von Schulungen gelten andere Bedingungen (siehe Bedingungen ).

Preise

1. Die Preise des Verkäufers verstehen sich in DM inklusive Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, zuzüglich der Kosten für Versand und Verpackung. 2. Änderungen der vereinbarten Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin eine längere Zeit als 3 Monate liegt. 3. Bei einer längeren Lieferzeit als 3 Monate gelten jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Hat sich der am Tag der Lieferung gültige Preis gegenüber dem bei Vertragsschluß gültigen Preis um mehr als 20 Prozent erhöht, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. 4. Bei Transithandelsgesellschaften oder bei Lieferung an Kunden mit offenem Zollager ist der im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige EG-Zollsatz nur dann im angebotenen Preis enthalten, wenn dieser als solcher im Angebot deutlich gekennzeichnet ist. 5. Bei Preisangaben mit EG-Zollsatz ist der Verkäufer berechtigt, die Rechnungsstellung abweichend vom Kaufvertrag entsprechend den veränderten Zollbestimmungen vorzunehmen, wenn sich der gültige EG-Zollsatz zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe und dem Tag der Lieferung erhöht. Dies gilt nur, sofern dem Verkäufer der neue Zollsatz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bereits bekannt war. 6. Für Kontingentwaren aus Ursprungsländern, die sogenannte Präferenzen für Importe in die EG genießen, gilt Ziffer 5 sinngemäß. Bei solchen kontingentierten Waren ist der Verkäufer auch berechtigt, Zollabgaben bis zu 365 Tagen nach Liefertag vom Käufer nachzuverlangen, sofern ein Zoll- bzw. Steueränderungsbescheid wegen Erschöpfung des Warenkontingents an den Verkäufer erlassen wird. 7. Für Dienstleistungen wird grundsätzlich je begonnener Arbeitseinheit (15 Minuten) ein Entgelt von 43,50 DM (incl. 6 DM Mwst.) erhoben, für die Anfahrt werden pro gefahrenem Kilometer Fahrtkosten in Höhe von 2,90 DM (inkl. 0,40 DM Mwst.) erhoben. Weitere Kosten für Spesen werden nicht in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

1. Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug so zu erfolgen, daß Reichl IT Services der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag unverzüglich angewiesen wird. 2. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Käufer mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. 3. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort bar zu zahlen. 4. Verzugszinsen werden mindestens in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz vom Fälligkeitstag der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 5. Die Aufrechnung von etwaigen von Reichl IT Services bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

1. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Käufers verlängern die Lieferzeit angemessen. 2. Kann Reichl IT Services eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat der Käufer ein Recht zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als 100% der vereinbarten Lieferfrist, mindestens aber um mehr als zwei Monate überschritten wird, oder wenn der Käufer bereits bei Vertragsabschluß angegeben hat, daß sein Interesse bei etwaiger Fristüberschreitung vollständig wegfällt. Bereits erfolgte Teillieferungen sowie bereits erbrachte Leistungen sind bei einem Rücktritt dennoch zu bezahlen. Reichl IT Services haftet nicht für durch Überschreiten der Lieferfrist entstehende Schäden, wenn nicht Reichl IT Services Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 3. Der Verkäufer ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. 4. Bei höherer Gewalt oder anderen nicht vom Verkäufer zu vertretenden Umständen, wie Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung, Aus- und Einfuhrverbote, Verspätung oder Ausbleibung von Zulieferungen, tritt Lieferverzug nicht ein. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei dem Lieferanten von Reichl IT Services eintreten. Beginn und Ende solcher Umstände teilt Reichl IT Services dem Käufer baldmöchlichst mit. Der Käufer hat in diesen Fällen ein Recht zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als 100% der vereinbarten Lieferfrist, mindestens aber um mehr als zwei Monate überschritten wird. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug ist. Reichl IT Services ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Reichl IT Services selbst von seinem Zulieferanten nicht beliefert wird, obwohl er entsprechende Verträge abgeschlossen hat. 5. Der Käufer kann von Reichl IT Services einen Verzugsschaden nur verlangen, wenn Reichl IT Services Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 6. Die Versendung erfolgt grundsätzlich nach Wahl von Reichl IT Services oder gemäß einer Vereinbarung mit dem Käufer durch Auslieferung durch Reichl IT Services, ein elektronisches Verfahren (insbesondere die Verwendung des Internets), den Paketdienst der Deutschen Bundespost oder mit dem United Parcel Service gegen Verrechnungsscheck-Nachnahme, bei Sendungen bis 400,- DM gegen bar oder Eurocheque-Nachnahme. Der Gefahrübergang auf den Käufer erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers. Die Versicherung des Transportrisikos ist Sache des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Zollgutlieferungen (T1-Lieferungen oder Transitlieferungen) geht die Zollschuld im Falle eines zollamtlich nicht überwachten Unterganges oder einer Beschädigung bzw. Wertminderung des Liefergegenstandes mit der Abgabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen, an den Käufer bzw. Zollgutempfänger über. Dieser hat den Verkäufer von der Zollschuld freizustellen.

Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Reichl IT Services bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldo-Forderung. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt Reichl IT Services das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden die Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Käufer Reichl IT Services anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. 3. Reichl IT Services verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25 Prozent übersteigt. 4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, ist Reichl IT Services befugt, Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Käufer. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Reichl IT Services liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies Reichl IT Services ausdrücklich schriftlich erklärt. 5. Der Käufer ist verpflichtet, Reichl IT Services unverzüglich von etwaigen Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte zu benachrichtigen. Reichl IT Services durch solche Zugriffe Dritter entstehende Kosten trägt der Käufer.

Mängelrüge

1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens eine Woche nach Übernahme, schriftlich Reichl IT Services mitzuteilen. 2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt; Gewährleistungsansprüche stehen dem Käufer nach Ablauf dieser Frist nicht mehr zu.

Gewährleistung, Nachbesserungsrecht

Reichl IT Services leistet -- soweit nicht ausdrücklich anders angegeben -- 6 Monate Gewähr nach folgenden Bestimmungen: 1. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Reichl IT Services Preisminderung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 2. Wenn Reichl IT Services eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne tätig zu werden, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Anderenfalls ist Wandlung nur nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen an einem Mangel möglich. 3. Fehlt der verkauften Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer hiergegen abzusichern, und Reichl IT Services Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Die Rücksendung defekter Ware durch den Käufer ist vorher dem Verkäufer mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche können grundsätzlich nur dann geltend gemacht werden, wenn dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie der sich auf dieses Teil beziehenden Rechnung beigefügt ist. Ersatzware kann nur dann geliefert werden, wenn das Defektteil original verpackt an den Verkäufer zurückgesendet wird. Die Geräte müssen frei bei uns eintreffen; unfrei angelieferte Sendungen werden nicht angenommen. 5. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung entfällt a) bei Mängeln, die auf gebrauchbedingtem Verschleiß beruhen; b) bei Mängeln, die darauf zurückzuführen sind, daß die in den Installationsvorschriften und Betriebsanleitungen enthaltenen Bestimmungen nicht eingehalten werden; c) bei Mängeln, die auf unsachgemäße Aufstellung, Lagerung, Behandlung, Wartung oder auf unsachgemäßen Betrieb durch den Käufer oder durch nicht in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fallende Dritte zurückzuführen sind; d) wenn die Ware vom Käufer oder von nicht in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fallende Dritte geöffnet wird; e) wenn der Käufer oder ein von ihm Beauftragter an der gelieferten Ware technische Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen usw. vorgenommen hat und der Verkäufer diesem Fremdeingriff nicht zugestimmt hat; f) wenn die Mängel durch die Verwendung von Zubehörteilen oder sonstigen Vorrichtungen verursacht worden sind, die nicht vom Verkäufer genehmigt worden sind. 6. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen, Geräten oder Systemen anderer Hersteller stellen nur dann einen Mangel an der von Reichl IT Services gelieferten Ware dar, wenn die Kompatibilität eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft darstellt. 7. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für den Verlust von Daten. 8. Keine Gewährleistung wird, sofern nicht besonders vereinbart, übernommen für gebrauchte Anlagen und Lieferungsgegenstände. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die Geräte und Waren vom Verkäufer vor Abschluß eines Kaufvertrages dem Käufer im neuen Zustand zunächst vermietet (Mietvertrag, Leasingvertrag) worden sind. In diesen Fällen wird die Zeit, in der die Sachen dem Käufer mietweise überlassen wurden, auf die vorstehenden Gewährleistungsfristen angerechnet. 9. Bei Software gelten weitere Regelungen zur Gewährleistung, die dem Abschnitt "Vereinbarungen für Software und Projektleistungen " zu entnehmen sind.

Vereinbarungen für Software und Projektleistungen

1. Reichl IT Services macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, daß diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Aufgrund der Offenheit und Vielfalt von EDV- und Telekommunikationssystemen und -komponenten ist es nicht möglich, alle Variationsmöglichkeiten abzusehen. 2. Reichl IT Services übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind, es sei denn, dies ist eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft. 3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt die Reichl IT Services keine Gewähr für die Verträglichkeit, Kompatibilität oder Kombinierbarkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen. 4. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen. Bei Standardsoftware (im Abschnitt Produkte aufgeführte Software) von Reichl IT Services gilt die Softwarelizenzvereinbarung von Reichl IT Services. Bei von Reichl IT Services gelieferter Software von Drittanbietern gilt im Zweifelsfall die Softwarelizenzvereinbarung von Reichl IT Services. 5. Reichl IT Services stellt sicher, daß Lizenzbedingungen vor dem Öffnen der Verpackung bzw. vor dem Download (z.B. aus dem Internet) eingesehen werden können. Durch Öffnen der Verpackung oder Download der Software werden die Lizenzbedingungen im Sinne von Satz 4 anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich. 6. Bei von Reichl IT Services gelieferter Software von Drittanbietern gewährleistet Reichl IT Services nur den einwandfreien Zustand des Datenträgers. Darüber hinausgehende Gewährleistung wird eventuell von dem Drittanbieter gewährt. Reichl IT Services ist im Schadensfall nur haftbar zu machen, wenn der Schaden durch die Reichl IT Services vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde 7. Bei Installation gilt die Ware als übergeben, wenn die vereinbarte Ware funktionsfähig durch den Mitarbeiter von Reichl IT Services vorgeführt wurde, alle gemäß Vertrag zu liefernde Dokumentation übergeben wurde, der Käufer gewissenhaft die Ware und Leistung kontrolliert hat und dies auf dem Lieferschein bestätigt. 8. Notwendige Testläufe zum Leistungsabschluß gehen zu Lasten des Käufers. Sollte der Käufer, unbeachtlich aus welchem Grund, diese Testläufe nicht in Anspruch nehmen, gelten diese als erfolgreich durchgeführt. Testläufe sind auf dem Lieferschein mit Unterschrift zu bestätigen. 9. Aktualisierung von Ware und Installationen ist gebührenpflichtig und wird nach Bedarf in Wartungs- und Serviceverträgen geregelt. Telefonische Unterstützung zu gelieferter Ware oder Leistung, soweit diese nicht aufgrund von Mängeln an der Ware notwendig wird, ist gebührenpflichtig und wird in einem Hotlinevertrag geregelt. Für nicht vertragsmäßig in einem Hotlinevertrag erbrachte telefonische Unterstützung ist Reichl IT Services zur Rechnungslegung auf Minutenbasis berechtigt . 10. Erfolgsgarantie der Beratung wird nicht gewährt. Ebenso gibt es keine Gewährleistung der sofortigen Unterstützung (etwa wegen besetzter Amtsleitung oder Nichtverfügbarkeit des zuständigen Spezialisten). Keine Hilfestellung erfolgt bei Zweckentfremdung des Vertragsgegenstandes sowie bei stark vom vorgesehenen Verwendungszweck abweichenden Anpassungen. 11. Die Datensicherheit obliegt dem Leistungsnehmer. Für Folgeschäden erfolgt keine Haftung, es sei denn, daß Reichl IT Services Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 12. Wird ein Projekt auf Verschulden des Käufers abgebrochen, ist die bisher erbrachte Leistung zu bezahlen. Für noch nicht erbrachte Leistungen sind wir berechtigt, als Schadensersatz 30% des Nettopreises zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis des geringeren Schadens vorbehalten. Wird das Projekt durch Verschulden von Reichl IT Services abgebrochen, sind Abrechnungen zurückzuzahlen. Reichl IT Services haftet nicht für durch den Abbruch entstehende Schäden, wenn nicht Reichl IT Services durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Notwendigkeit des Abbruches herbeigeführt hat. Bei übereinstimmendem Abbruch, z.B. durch extreme Preisüberschreitung, sind nur bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen. Auf Schadenersatzforderungen wird von den Geschäftspartnern verzichtet. 13. Während der Design-, Implementierungsphasen hat der Käufer themenbezogen aktive Hilfestellung (insbesondere in Form von Fachberatung) zu gewähren. 14. Entspricht die gelieferte Ware oder Leistung nicht dem vertraglichen Leistungsumfang oder treten sonstige Fehler in der überlassenen Ware auf, so ist der Käufer verpflichtet, dies Reichl IT Services unverzüglich und schriftlich in nachvollziehbarer und reproduzierbarer Weise anzuzeigen. 15. Bei Verstößen des Käufers gegen Urheberrechte haftet der Käufer für dem Hersteller sowie für Reichl IT Services entstehende Schäden. 16. Der Kunde wird für die Dauer der Geschäftsbeziehung bis einschließlich einem Jahr nach Ausscheiden eines Mitarbeiters keine Abwerbung bzw. Einstellung eines Mitarbeiters von Reichl IT Services durchführen.

Dokumentation und Hinweispflicht

1. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, über das vom Hersteller zur Verfügung gestellte Datenblatt hinaus Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn dies in Ausnahmefällen bei früheren Kaufverträgen geschehen sein sollte. 2. Für Projektdokumentationen wird grundsätzlich ein von dem Vertrag über die Projektleistung getrennter Vertrag geschlossen. Insbesondere beeinflussen Mängel in der Dokumentation nicht den Vertrag über die Projektleistung.

Zollgutlieferungen

Für Zollgutlieferungen darf der Besteller solche Empfänger und Lieferadressen angeben, die von einem zuständigen Zollamt als "zugelassene Zollgutempfänger" (internationale Speditionen, Inhaber von Zollägern, Freihäfen) geführt werden. Für unrichtige und unvollständige Angaben trägt allein der Besteller die volle Haftung gegenüber allen in- und ausländischen Zollbehörden. Der Verkäufer ist berechtigt, an ihn herangetragene Forderungen in Form von Zollabgaben, Bußgeldern, Strafen usw. sowie eigene Kosten wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben von Zollgutempfängern oder wegen Fehlbehandlung von Zollgut dem Käufer in Rechnung zu stellen.

Ausfuhrbestimmungen

Der Kaufgegenstand unterliegt in der Regel Ausfuhrbeschränkungen sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch des jeweiligen Herstellerlandes. Ist eine Ausfuhr des Verkaufsgegenstandes durch den Käufer vorgesehen, so sind von diesem die notwendigen Genehmigungen sowohl beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft als auch bei der zuständigen Landesbehörde des Herstellerlandes zu beantragen und die Ausfuhr erst nach Erhalt derselben vorzunehmen.

Allgemeine Haftungsbegrenzung

1. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Pflichten und Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Verkäufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen. 2. Diese Ansprüche verjähren in 6 Monaten nach Empfang der Ware durch den Käufer, wenn der Schaden für den Käufer alsbald erkennbar ist. 3. Soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Nettoauftragswertes. Der Käufer stellt Reichl IT Services von Ansprüchen Dritter frei.

Datenschutz

Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Speicherung und EDV-gestützten Verarbeitung der von ihm angegebenen Daten, soweit sie für den in Auftrag gegebenen Zweck erforderlich sind, einverstanden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für Alexander Reichl, Reichl IT Services, zuständige Gericht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist der Firmensitz des Verkäufers oder nach Wahl des Verkäufers ein von diesem aufgerufenes Gericht im Lande des Käufers, falls dieser seinen Sitz im Ausland hat. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, soweit ein ausländischer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten Teile der im Vertragswerk oder den AGB enthaltenen Vereinbarungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertragswerkes oder der AGB nicht berührt werden. An die Stelle der rechtsunwirksamen oder nicht durchführbaren Klausel tritt eine Regelung, die der Intention der rechtsunwirksamen oder nicht durchführbaren Klausel möglichst nahe kommt und rechtswirksam und durchführbar ist.